Kosten
Einzelstunde für klinisch-psychologische
beratung & behandlung
über
50 Minuten
€105
Seit 01.01.2024 gewähren die österreichischen Versicherungen einen Kostenzuschuss zu einer klinisch-psychologischen Behandlung.
Voraussetzungen dafür sind:
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden.
Bestätigungsformular für Ihren Arzt
Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung.
Ab der 11. Sitzung wird seitens der Sozialversicherungsträger ein Antragsformular zur
Verfügung gestellt. Dieser Antrag ist durch die Psychologin/den Psychologen auszufüllen
und durch die Patientin/den Patienten bei der ÖGK einzureichen.
Der aktuelle Kostenzuschuss (2024) für Ihre Krankenkasse beträgt:
- ÖGK € 33,70
- SVS € 45,–
- BVAEB € 46,60
- KFA € 28,–
Weiters sind Rückerstattungen durch private Versicherungsträger möglich. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, somit können sie diese steuerlich geltend machen.
Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik sind abhängig von der Fragestellung
Kosten für zusätzlich angeforderte Befunde oder Stellungnahmen für Ärzte, Schulen, etc. sind abhängig vom Umfang